Berichten zufolge hat die Polizei in Dresden heute (28.06.2017) mehrere Ansprachen mit Privatpersonen bezüglich des anstehenden G20-Gipfels durchgeführt. Dies soll sowohl am Wohnort als auch auf dem Arbeitsplatz geschehen sein. Wie genau die Polizei die persönlichen Daten ermittelt hat und nach welchen Maßstäben die Personen als Gefährder*innen gelten ist bisher nicht bekannt. Die Ansprachen sollen vom Dezernat 5, dem polizeilichen Staatsschutz, durchgeführt worden sein. Es wurde auch schon mindestens ein Aufenthaltsverbot für die Stadt Hamburg und den Zeitraum des G20-Gipfels ausgesprochen.
Ob die Ansprachen und die dafür notwendige Erfassung der Personen mit den in den letzten Monaten verstärkt konstruierten ED-Maßnahmen rund um die Pegida-Proteste zu tun hat, kann erst einmal nur gemutmaßt werden. Anwälte wurden eingeschaltet und eine kleine Anfrage im Landtag ist in Arbeit. Vor allem eine Ansprache auf dem Arbeitsplatz ist eine starke Repressionsmaßnahme.
Hier ein Fall einer Ansprache: https://twitter.com/Mr_Tuetenquark/status/880081266611286019
Eine kleine Anfrage zu Gefärder*innenansprachen im Sächsischen Landtag aus dem Jahr 2016: https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/4746.pdf
Wie verhält man sich richtig bei einer Ansprache? Ein paar Ausführungen von Jürgen Kasek: https://juergenkasek.wordpress.com/2017/06/28/gefaehrderansprachen/