„Weder Rächer*innen noch Richter*innen, Befreier*innen wollen wir sein!“

Anarchismus und die Frage der Gewalt

– Ein Gastbeitrag –

„Gewalt gehört nicht in die Politik.“
Diese Maxime hat sich im politischen Diskurs als Totschlagsargument durchgesetzt. Sie diskreditiert ganze politische Gedankenkonstrukte aufgrund der gewählten Mittel zur Umsetzung. Wie also gehen wir als Anarchist*innen mit der Gewaltfrage theoretisch um?
Um einer möglichen Antwort auf diese zugegeben amibvalente Situation näher zu kommen, stellen wir uns im folgenden die Frage ob und wenn wie, Militanz zu begründen ist und beginnen mit der Festellung, dass Gewalt ein probates (= geeignetes) Mittel innerhalb eines Staates darstellt um politische, individuelle und kollektivistische Interessen zu verfolgen. Die Gewaltenteilung bzw. Gewaltenverschränkung soll hierbei eine Konzentration und den damit ermöglichten Machtmissbrauch vorbeugen. Durch die Exekutive (= ausführende Gewalt) wird, im Zweifelsfall in Form der „Kollegen in Uniform“, strukturelle Gewalt (= Gewalt, welche weniger mit direktem psychisch/physischem Druck arbeitet sondern durch Umstände und Gegebenheiten seinen Zwang ermöglicht. Z.B. soziale Ächtung, Angst bei Verstößen gegen allgemein anerkannte Gesetze und Verhaltensweisen) physisch umgesetzt.
Gewalt ist hierbei selbstverständlich wenn es darum geht Zwangsmaßnahmen durchzusetzen, denn in der letzten Konsequenz muss das Staatsgebilde sicherstellen, dass der Rahmen erhalten bleibt. Gesetze und politische Entscheidungen werden durchgesetzt – egal ob uns das stört oder nicht.
Okey, wir haben den Rahmen abgesteckt. Gewalt wird als staatliches Mittel zum Zweck des Erhaltes der politischen Ordnung anerkannt. Das Gewaltenmonopol soll dabei sicherstellen, dass die einzige legitime Gewalt innerhalb des Staates die bleibt welche das System schützt und stützt.
Sie ist also als eine kollektivistische Gewalt zu betrachten.
Sie wird vom Kollektiv legitimiert und handelt mit der Sinnrichtung das Kollektiv vor dem Individuum zu schützen.
Aber auch eine Art der individualistischen Gewalt ist im Staatskonstrukt verankert, der Selbstschutz. Das Individuum hat das Recht darauf in erster Linie die eigene Person vor physischen und psychischen Angriffen mit Zuhilfenahme angemessener Mittel zu schützen.
Und hier wird es interessant, denn der persönliche Schutz stellt den Knackpunkt anarchistischer Gewaltausübung dar. Denn bisher war die Dissonanz zwischen Worten und Taten verschiedener Anarchist*innen zum Thema Gewalt bestechend und wird fortwährend diskutiert.

„Müßte man, um zu siegen, auf öffentlichen Plätzen Galgen errichten, so will ich lieber untergehen.“
– (Errico Malatesta)

  1. Wie lässt es sich vereinbaren bewaffnete Aufstände zu führen aber gleichzeitig in seinen Schriften an der Theorie der zwingenden Vereinbarkeit von Mittel und Ziel festzuhalten, laut der die genutzten Mittel niemals konträr zum gewünschten Ziel gewählt werden sollten?
    Dem gehen wir jetzt auf den Grund.
    Der Anarchismus stützt sich auf selbstbestimmte Individuen deren ureigenstes Recht darauf beruht, dass ihm als Mensch kein anderer Mensch etwas gegen den eigenen Willen antut. Das Individuum ist sowohl psychisch als auch physisch nicht zu verletzten. Bereits Kant hat festgestellt, dass „die Freheit des Menschen dort endet wo die des anderen beginnt“ und der Selbstschutz mit verhältnismäßigen Mitteln ist die stringente (= logische) Konsequenz dieser Idee.
    In einer Gesellschaft in der strukturelle Gewalt die Rahmenbedingungen stellt wird die Dilemmasituation bewusst, denn durch Gesetze und den gesellschaftlichen Rahmen entsteht eine Situation von unpersonalisierter Gewalt (= Gewalt, welche nicht direkt zwischen zwei Individuen entsteht sondern ohne konkreten persönlichen Konflikt, obligatorisch gegenüber allen ausgeübt wird). Diese Gewalt wiederum kann ausgeübt werden, ohne dass der geschädigte Mensch direkte Verteidigungshandlungen vornehmen kann. Die strukturelle, unpersönliche Gewalt verhindert bzw. erschwert die Selbstverteidigungshandlung zu gunsten des zu erhaltenden Staatskonstruktes.
    Was nun tun?
    Wie schützt sich das anarchistische Individuum ohne die Mittel/Ziel Kongruenz (=Deckungsgleichheit, bzw. Entsprechung) zu verletzen? In unserer Analyse nimmt der Sachverhalt der strukturellen Gewalt den besonderen Wendepunkt ein.
    Stellen wir uns vor, eine protofaschistische Partei ist im Begriff den politischen Diskurs derart zu beeinflussen, dass die strukturelle Gewalt beginnt die persönliche Unversehrtheit zu tangieren. Faschistische Tendenzen steigen an, Rassismus und anderes diskriminierendes Gedankengut wird in Gesetzen verankert und obwohl die angesprochene Partei möglicherweise niemals selber personalisierte Gewalt ausgeübt hat, ist die Selbstverteidigungshandlung nicht mehr möglich wenn der Diskurs bereits verschoben wurde. Um also angemessen und verhältnismäßig auf die Angriffe gegenüber der persönlichen Freiheit reagieren zu können, muss in diesem Falle vorgebeugt werden. Dabei darf nie vergessen werden, dass Gewalt niemals Selbstzweck sein darf.
    Nazis boxen ist im anarchistischen Modell keine Angriffshandlung sondern eine Form der Verteidigung in der die Gewalt darauf gerichtet sein muss die eigene Freiheit bis zum Rande der Freiheit des Gegenübers zu verteidigen und keinen Schritt weiter.
    Malatesta machte einst klar, dass wir als Anarchist*innen nie den Anspruch haben können zu richten, es muss unsere Aufgabe sein durch große Taten auf zu zeigen was möglich ist. Die große Tat besteht hier darin eine klare Grenze zu ziehen.
    Wir sollten uns nicht dazu erheben über Menschen und ihre Lebensentwürfe zu richten aber mit allen MItteln unsere persönliche Freiheit vor Eingriffen gegen unseren Willen zu schützen.
    Gewalt ist nicht schön, ich verachte Gewalt.
    Aber die Ausübung der selbigen ist legitim. Dies zu verneinen wäre eine Lüge.